Beitragsordnung
Gruppe
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Bezeichnung der Gruppe
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jährlich
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vierteljährlich
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monatlich
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Regelbeiträge:
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| 11 |
Mitglieder ab 21 Jahre
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120,00 € |
30,00 € |
10,00 € |
| 12 |
Junioren (18-20 Jahre) |
96,00 € |
24,00 € |
8,00 € |
| 13 |
Jugendliche (15-17 Jahre) |
48,00 € |
12,00 € |
4,00 € |
| 14 |
Schüler (bis 14 Jahre) |
24,00 € |
6,00 € |
2,00 € |
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Sonderbeiträge: |
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| 21 |
Ermässigter Beitrag |
96,00 € |
24,00 € |
8,00 € |
| 22 |
Sozial-Beitrag |
72,00 € |
18,00 € |
6,00 € |
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Sonstige Beiträge: |
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| 31 |
Arbeitsdienst-Abgeltung |
96,00 € |
24,00 € |
8,00 € |
| 32 |
Sterbegeld |
6,00 € |
1,50 € |
0,50 € |
| 33 |
Schrankmiete |
36,00 € |
9,00 € |
3,00 € |
| 34 |
Kostenerstattung |
12,00 € |
3,00 € |
1,00 € |
Erläuterungen:
| zu Gruppe 21: |
Zweites zahlendes Mitglied ab 21 Jahre aus einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung und gemeinsamen Haushalt |
| zu Gruppe 22: |
Eingruppierung nur auf Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands ! Voraussetzung: Schriftlicher Antrag des Mitglieds und Darlegung (und Nachweis !) der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, die eine Beitragsermässigung gegenüber den anderen Mitgliedern rechtfertigen müssen! |
| zu Gruppe 31: |
Der festgesetzte Jahresbetrag von 96,00 EURO entspricht 12 Pflichtarbeitsstunden für aktive Mitglieder von 18 bis 60 Jahren mit einem Ansatz von 8,00 EURO pro Arbeitsstunde. Der Betrag wird in vierteljährlichen Teilbeträgen im Voraus erhoben und bei Ableistungen von geforderten Pflichtarbeitsstunden (Nachweis nur durch Arbeitsbogen des Einsatzleiters) zu Beginn des folgenden Jahres entsprechend den geleisteten Arbeitsstunden dem Beitragskonto gutgeschrieben. |
| zu Gruppe 32: |
nur Mitglieder ab 21 Jahre |
| zu Gruppe 34: |
Regelbeitragszahlung ist das Lastschrifteinzugsverfahren! Bei Nichtbeteiligung am Lastschrifteinzugsverfahren sind die jeweiligen obigen Beträge unter Zuzahlung der Kostenerstattung unaufgefordert auf eines unserer Konten zu leisten. |
Fälligkeit:
Die Jahresbeträge sind in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils zu Beginn eines Quartals zu zahlen.
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Ausnahmebestimmung:
Mitglieder , die wegen ihrer Hilfebedürftigkeit in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen ohne ausreichende eigene finanzielle Mittel leben , können auf Antrag durch Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands ganz oder teilweise von ihren Zahlungen gemäss dieser Beitragsordnung freigestellt werden.
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Rechtsgrundlage:
Diese Beitragsordnung wurde gemäss § 10 (Beiträge) und § 8 Ziffer 5 c (Arbeitsstunden) der Satzung in der Fassung vom 19.03.2002 von der Mitgliederversammlung am 08.10.2004 beschlossen und tritt am 09.10.2004 in Kraft. Sie wurde von der Mitgliederversammlung am 10.10.2008 um die Ausnahmebestimmung ergänzt und ersetzt die Beitragsordnung vom 30.03.2001.
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